Wir begleiten Sie.

Abschied nehmen ist nicht leicht.

Europe, Austria, Wiesmath, Bestattung Ostermann

Wer kümmert sich um alles?

Meistens ist relativ schnell klar, wer die Organisation einer Bestattung übernimmt. Das sind oft die nächsten Angehörigen oder nahestehende Personen.

​Sollte diese Frage nicht zu klären sein, sieht das Bestattungsgesetz des Landes Niederösterreich die Angehörigen in folgender Reihenfolge für die Einhaltung der Bestattungspflicht als verantwortlich:

  1. EhepartnerIn, eingetragener PartnerIn
  2. LebensgefährteIn
  3. Kinder
  4. Eltern
  5. Die übrigen Nachkommen
  6. Großeltern
  7. Geschwister

Amtswege und Bürokratie

Wir lösen gerne für sie die Sterbeurkunden, dazu muss der Sterbefall beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Damit wir uns für Sie darum kümmern können, benötigen wir die persönlichen Dokumente des Verstorbenen, wie z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners genaueres entnehmen sie bitte der folgenden Checkliste.


Durch die Meldung beim Standesamt erfolgt die Abmeldung von Pensionsversicherung, Krankenversicherung und Pflegegeld. Der Antrag auf Hinterbliebenenpension wird dem Bezugsberechtigten von der Pensionsversicherung automatisch zugesendet.

Außerdem wird ein für den letzten Hauptwohnsitz zuständiger Notar zum Gerichtskommissär bestellt. Dieser nimmt in der Regel 10-14 Tage nach der Meldung mit dem Auftraggeber der Beerdigung Kontakt auf und vereinbart einen Termin für die Verlassenschaftsaufnahme.